Unser gemeinnütziger Verein hilft bei Problemen in der Familie, mit Ihren Kindern oder Jugendlichen.


allgemeine Problembewältigung

Jugendliche Ausreißer

finanzielle Notlage

Gewalt in der Familie

straffällige Jugendliche

 

Sozialpädagogische Familienhilfe


Was ist die Sozialpädagogische Familienhilfe?


Mit Hilfe der SPFH soll versucht werden, Familien zusammenzuhalten und eine Fremdunterbringung der Kinder zu vermeiden. SPFH zielt auf die Veränderung und Bewältigung einer belastenden familialen Lebenssituation ab. Sie soll Beziehungen in der Familie positiv stabilisieren, so dass diese verlässlicher und belastbarer werden.
SPFH soll Familien, insbesondere Alleinerziehende, entlasten und das System Familie stärken. Sie hat weiterhin zum Ziel, Hilfe zur Selbsthilfe in verschiedenen Bereichen des Alltagslebens zu leisten.
Diese Hilfe ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

SPFH ist eine ambulante und vorbeugende Hilfe und keine dem Elternrecht konkurrierende Erziehungskompetenz.



Gesetzliche Grundlagen:


SPFH ist eine eigenständige Form der ambulanten Erziehungshilfe, die durch das SGB VIII
mit individuellem Rechtsanspruch der „Hilfe zur Erziehung“ nach den §§ 27 – 35a , insbesondere § 31, festgeschrieben ist.

Indikation:


Die Familie muss mit dem Einsatz der SPFH einverstanden sein. Eine wichtige Voraussetzung ist ein Mindestmaß an Selbsthilfepotential und der Veränderungswunsch mindestens eines Familienmitgliedes.

Diese Hilfe ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht !


Bei welchen Problemen helfen wir?


Bewältigung von Alltagsproblemen
Erziehungsschwierigkeiten
Persönliche Probleme und Krisen
Partnerprobleme
Finanzielle Probleme / Schuldenabbau
Schulprobleme
Entwicklungsprobleme von Kindern und Jugendlichen
Schwierigkeiten im Umgang mit Ämtern und Behörden

Wie können Sie diese Hilfe erhalten?


Wenn Sie sich angesprochen fühlen und diese Hilfe gern in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an den Landkreis Vorpommern-Rügen, Fachdienst Jugend, Störtebekerstraße 30 in 18528 Bergen /Rügen, Tel. 03831 - 3571000.
Lassen Sie sich dort beraten und stellen dann den Antrag auf Hilfe zur Erziehung.
Wir, die Kolleginnen und Kollegen des KJFH e.V., werden dann den Auftrag vom Jugendamt erhalten und Ihnen gern zur Seite stehen.

Wir besuchen Sie in Ihrer Häuslichkeit.
Alle Mitarbeiter unseres Vereines sind qualifizierte Fachkräfte.

Erziehungsbeistandschaft

Aufgabe:

Diese besteht darin, Problemlagen von Kindern und Jugendlichen zu bearbeiten, Entwicklungs-
probleme zu bewältigen und die Verselbständigung unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie zu fördern.

Gegenstand der Beratung und Begleitung sind insbesondere:

  • Beziehung zwischen Eltern und Kindern / Jugendlichen
  • schulische Probleme des Kindes/ Jugendlichen
  • andere soziale Bezüge des Kindes/ Jugendlichen ( z.B. Freundeskreis)
  • Beratungs- und Unterstützungsbedarf bei der Verselbständigung

  • gesetzliche Grundlage dieser Arbeit:

  • Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 SGB VIII

  • Altersspanne:

  • Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahren, sowie jungen Volljährigen

  • Arbeitsweise:

  • längerfristig angelegt
  • regelmäßige Beratungsgespräche mit den Kindern / Jugendlichen und deren Eltern
  • Arbeit nach einem festgelegten Hilfeplan
  • Einbeziehung des sozialen Umfeldes des Kindes/ Jugendlichen
  • Beispiele dafür sind: Schule, Ausbildungsstelle

  • Voraussetzungen für den Einsatz eines Erziehungsbeistandes:

  • Beantragung der Hilfe im zuständigen Jugendamt
  • ausreichende Tragfähigkeit des familiären Rahmens
  • Bereitschaft zur Annahme der Hilfe

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